Club Satzung der Ford Devils Nordhessen ©
Hier gibt´s die aktuelle Satzung der Ford Devils Nordhessen©.
Das aktuelle Antragsformular zum Download gibt es im Downloadbereich
Wir sind eine Interessengemeinschaft (IG) – im folgenden „Club“ genannt – mit Interesse an Fahrzeugen der Ford Motor Company©
§1 Grundregel
1. Der Zweck des Clubs ist die Kontaktpflege zu anderen Clubs, insbesondere der Marke Ford. Der Besuch von Ford Treffen, Markenoffener Treffen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch und Schrauber-/ sowie Freizeit-Aktivitäten auch mit anderen Clubs.
2. Mitglied des Clubs kann jeder Mann und jede Frau werden.
3. Clubmitglieder, Anwärter sowie Ehrenmitglieder haben sich dem deutschen Gesetz entsprechend zu verhalten.
4. Ein Korrektes und freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit sollte Selbstverständlich sein, da insbesondere durch den Auto-Schriftzug und die Clubkleidung der gesamte Club repräsentiert wird.
5. Das Tragen der Clubkleidung ist nur bei Club-/Autotreffen oder auf Messen erwünscht.
6. Jedes Mitglied hat die Pflicht sich aktiv am Clubleben zu beteiligen und regelmäßig im Forum (www.facebook.de -> Ford Devils Nordhessen Info / www.facebook.com/forddevilsnordhessen) zum Stand der Dinge zu informieren.
7. Die Partner/innen, Kinder usw. von Mitgliedern sind jederzeit herzlich eingeladen und willkommen. Bei schlechtem oder unpassendem Verhalten, hält sich der Vorstand jedoch das Recht vor, diesen die Teilnahme an internen Treffen, sowie das gemeinsame besuchen von Treffen zu untersagen.
8. Partner von Clubmitgliedern können ebenfalls dem Club beitreten, zählen dann nach der bestandenen Probezeit als volles Mitglied und haben ebenfalls den Clubbeitrag zu zahlen.
9. Gegenseitige Unterstützung im Club wird gewünscht.
10. Auch wir sind gegen Markenhass und dulden daher keinerlei Anfeindungen unserer Mitglieder anderen Marken gegenüber.
§2 Mitgliedschaft
1. Die Anerkennung der Clubsatzung ist eine grundsätzliche Bedingung für eine Mitgliedschaft.
2. Jedes Mitglied hat eine Hol- bzw. Bringschuld gegenüber dem ausführenden Verantwortlichen. Hierbei ist es egal ob es sich bei Sammelbestellungen um Geld oder bei der Informationenbeschaffung im Forum handelt. Der jeweilige Verantwortliche ist nicht verpflichtet jedem Club-Mitglied hinterher zu rennen. Jedwede Geldliche Aufwendung ist im Voraus an den Besteller/Organisator zu entrichten.
3. Wichtige Informationen werden im Club-Forum (www.facebook.de -> Ford Devils Nordhessen Info), der Homepage oder in der Clubeigenen WhatsApp-Gruppe bekannt gegeben.
4. Alle Mitgliederfahrzeuge tragen zur Erkennung den Clubschriftzug, mindestens auf einer beliebigen (Glas-)Fläche des Fahrzeuges.
5. Konflikte unter Mitgliedern sind vornehmlich untereinander zu schlichten. Sollte das nicht untereinander geklärt werden können, so kann der Vorstand/ausgesuchte Mitglieder zum schlichten hinzugezogen werden.
6. Die Rechte eines auf unserer Homepage veröffentlichtes Bildes eines Clubmitgliedes sowie dessen Fahrzeug liegen bei der IG. Nach Ausscheiden eines Mitgliedes aus der IG, kann nicht verlangt werden diese Bilder zu entfernen! Fahrzeuge von ausgeschiedenen Mitgliedern werden in die Rubrik „Ehemalige Fahrzeuge“ auf der Homepage verschoben.
7. Verkaufte oder Verunfallte Fahrzeuge von Mitgliedern werden ebenfalls unter der Rubrik „Ehemalige Fahrzeuge“ auf der Homepage verschoben.
§ 3 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich um die Aufgaben und Ziele des Clubs besonders verdient gemacht haben, jedoch kein ordentliches Mitglied sind. Über die Ehrenmitgliedschaft entscheiden die Mitglieder in einem ordentlichen Treffen. Ein Gesuch zur Aufnahme eines Ehrenmitgliedes, muss mindestens 2 Wochen vor einem ordentlichen Treffen beim Vorstand erfolgen. Der Vorstand ist nach Absprache/Entscheidung mit den Mitgliedern berechtigt, Ehrenmitglieder des Clubs zu ernennen.
§4 Mitgliedsbeitrag
Alle Mitglieder (aktiv, wie passiv) – ausgenommen Ehrenmitglieder – zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt (Stand 01/2017) 5€ im Monat (respektive 60€ im Jahr) und ist nach Absprache mit dem Kassierer wahlweise monatlich, im Quartal, Halb-/ Jährlich zu entrichten.
Der Vorstand nimmt Spenden und anderweitige Zuwendungen von Sponsoren und/oder Förderern entgegen, dokumentiert diese und stellt sicher, dass sie nur für einen satzungsgemäßen Zweck im Sinne des Clubs verwendet werden.
§5 Probemitgliedschaft
1. Ein Anwärter der Ford Devils Nordhessen unterliegt einer mindestens 6-monatigen Probezeit. In dieser Zeit hat der Anwärter die Gelegenheit, sein Interesse und sein Engagement für die Marke Ford und vor allem für die Ford Devils Nordhessen zu zeigen.
2. Die Dauer der Probemitgliedschaft beträgt mindestens 6 Monate und beginnt mit dem Datum, in dem der Mitgliedsantrag abgegeben wird. Sie endet mit Austritt, Ausschluss aus dem Club oder mit (vorzeitiger) Ernennung zum ordentlichen Mitglied.
3. Eine Verkürzung der Probezeit ist bei genügendem Interesse bzw. Engagement des Anwärters für die Ziele und Aufgaben des Clubs möglich. Hierzu bedarf es keines Antrages. Die Mitglieder und der Vorstand werten kontinuierlich das vom Neumitglied gezeigte Interesse und Engagement aus und beschließen (bei einer internen Sitzung und/oder per WhatsApp Gruppendiskussion) gemeinsam die Übernahme zum Mitglied oder die Fortführung der Probemitgliedschaft.
§6 Kündigung der Mitgliedschaft
1. Der Austritt aus dem Club ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch eine schriftlich begründete Austrittserklärung (per Brief oder in WhatsApp) gegenüber dem Vorstand. Eine E-Mail wird hierbei nicht akzeptiert, weil diese leicht gefälscht werden kann.
2. Ein Mitglied kann aus dem Club ausgeschlossen werden, wenn sein oder ihr Verhalten gegen die Interessen des Clubs sowie das deutsche Recht verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. In Ausnahmefällen (grobe Verstöße gegen geltendes Recht) erfolgt dies automatisch.
3. Bei Ausscheiden aus dem Club ist der Clubaufkleber-/Schriftzug unverzüglich und vollständig vom Fahrzeug zu entfernen, oder durch einen Fachmann entfernen zu lassen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, ist die IG berechtigt diesen schadenfrei zu entfernen (ggf. durch einen Fachmann, zu lasten des Ausgeschlossenen Mitgliedes).
4. Alle Verstöße gegen diese Satzung werden nach schriftlicher Abmahnung (Zwei mal) mit Ausschluss bestraft.
5. Nach Austritt aus dem Club verbleiben die bis dato geleisteten Clubbeiträge in der Clubkasse, eine Rückerstattung ist nicht möglich.
6. Mit dem Ausscheiden erlöschen alle Rechte und Pflichten, sowie Leistungsansprüche gegenüber dem Club. Erteilte Aufträge (Clubkleidung, Aufkleber etc.) seitens des ausscheidenden Mitgliedes werden – soweit dieses möglich ist – storniert. Sollte dieses nicht mehr möglich sein, sind die Kosten von dem ausscheidenden Mitglied zu tragen. Ein Rückkauf durch verbleibende Mitglieder wird bei passender Größe angestrebt, kann jedoch nicht eingefordert werden!
7. Das öffentliche tragen von Clubkleidung ist ab dem Austrittstag untersagt!
Gründe für einen Ausschluss sind:
– Verstoß gegen die Clubsatzung.
– Ein Mitglied schadet dem Club durch negatives Verhalten, Aussagen oder Handlungen.
– Verbal abwertende und beleidigende Aussagen gegenüber Mitgliedern und deren Fahrzeugen, sowie gegen andere Clubs und Vereine.
– grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr (StVO).
– Verstoß gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§7 Verhalten auf Treffen
1. Die Fahrt zu Treffen erfolgt in der Kolonne. Das Leistungsschwächste Fahrzeug ist Führungsfahrzeug und bestimmt die Geschwindigkeit. Ausnahme: Ein Mitglied mit Leistungsstärkerem Fahrzeug kennt den Weg, bzw. besitzt ein Navigationsgerät.
2. Das Leistungsstärkste Fahrzeug fährt immer als Abschluss hinten!
3. Innerhalb der Kolonne wird nicht überholt (ausgenommen das ein Fahrer eine Pause benötigt, in dem Fall überholt er, setzt sich an die Spitze und fährt den nächsten Parkplatz an, wobei die restlichen Fahrzeuge folgen).
4. Überholt wird möglichst nur, wenn die komplette Kolonne überholen kann!
5. Das letzte Fahrzeug der Kolonne setzt den Blinker und schert aus (sofern möglich!) und blockt so die Fahrbahn für die Kolonne frei!
6. Den Anweisungen der jeweiligen Organisatoren der Treffen ist Folge zu leisten.
7. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich früh genug in der Teilnehmerliste des jeweiligen Treffens im Forum (www.facebook.de -> Ford Devils Nordhessen Info) einzutragen, damit im Vorfeld Plätze reserviert werden können. Wer sich nicht einträgt, bekommt keinen Platz reserviert.
8. Gutes Benehmen ist Grundvoraussetzung, da jedes Mitglied dort als Repräsentant für den gesamten Club steht.
9. Zum Ende des Treffens, haben alle Mitglieder dafür zu sorgen, dass der Platz in einem ordentlichen Zustand verlassen wird (Müllentsorgung etc.).
10. Sämtliche Clubmitglieder nehmen die oben genannten Punkte und die damit verbundenen Verantwortungen und Pflichten ernst. Regelverstöße werden nicht geduldet und mit Maßnahmen (ggf. Abmahnung/Ausschluss) belegt.
§ 00 [Der „godzi“ Paragraph] Das Führungsfahrzeug gibt die Geschwindigkeit vor. Sollte das Führungsfahrzeug schneller als die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, so tut es das Eigenverantwortlich und die Kolonne muss nicht zwingend folgen [Falls doch, sind Tickets selber zu zahlen ;-)].
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens jedoch sechs Mitgliedern, die sich den Vorsitz, den 2. Vorsitz, die Kassen – und Rechnungsführung, Schriftführung und Verbindungen zu anderen Institutionen teilen.
Der Vorstand wird jährlich bei der Hauptversammlung (findet im Januar/Februar statt) gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01.03. und endet am 28./29.02. des Folgejahres, es sei denn, der Vorstand wird im Amt bestätigt.
Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Den Mitgliedern/dem Vorstand werden nachweisbaren Aufwendungen für satzungsgerechte Tätigkeiten schriftlichen auf Antrag zurückerstattet.
Der Vorstand realisiert die Beschlüsse der Hauptversammlung und der ordentlichen Treffen. Für seine gesamte Arbeit ist er der Hauptversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
Über alle Beratungen und Beschlüsse des Clubs wird ein Protokoll geführt, das durch die Unterschrift des Schriftführers und eines Vorsitzenden zu beurkunden ist.
Beabsichtigt ein Vorstandsmitglied ( 1./2. Vorsitzender, Kassierer, Schriftführer ) frühzeitig freiwillig auszutreten, so ist dieses Gesuch dem restlichen Vorstand darzulegen und zu begründen. Vom verbleibendem Vorstand wird dann ein „normales“ Clubmitglied zum Kommissarischen Vorstandsmitglied ernannt, bis eine geordnete Neuwahl des zu ersetzenden Vorstandes stattfinden kann, was jedoch nicht länger als 4 Wochen nach dem Austritt des Vorstandmitglieds zu durchzuführen ist.
Beabsichtigt ein Vorstandsmitglied aus privaten Gründen eine temporäre Auszeit als Vorstandsmitglied, bestimmt dieses Vorstandsmitglied zusammen mit dem restlichen Vorstand eine Kommissarische temporäre Vertretung, welche anschließend dem Club sowie den Partnern und Sponsoren mitgeteilt wird.
Tritt ein Vorstandsmitglied frühzeitig zurück oder komplett aus dem Club aus, besetzen die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Zuständigkeiten neu und berufen unter Berücksichtigung von Zugehörigkeit (min. 2 Jahre vollwertiges Clubmitglied) und Engagement ein Interims-Vorstandsmitglied, welches bis zu der nächsten Jahreshauptversammlung den verbleibenden freien Posten übernimmt.
Wahlvorschläge für Vorstandswahlen (Selbstnennung möglich) müssen bis mindestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung in schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht werden.
Sollten keine neuen Nennungen eingereicht werden und der aktuelle Vorstand seinen Willen bekunden, die Ämter weiter auszuführen, gilt der alte Vorstand automatisch als „Gewählt“ und ist somit automatisch der neue Vorstand. Eine Wahl des Vorstandes entfällt in diesem Moment.
§ 9 1. Vorsitzende
Der 1. Vorsitzende ist zentraler Ansprechpartner für jedes Mitglied und führt bei Teamausfahrten die Aufsicht. Er bestimmt organisatorische Angelegenheiten. Auf Antrag setzt er eine Hauptversammlung oder außerordentliche Clubtreffen an. Andere Angelegenheiten kann er nur in Vereinbarung mit dem gesamten Club beschließen.
§10 2. Vorsitzende
Der 2. Vorsitzende unterstützt und vertritt den 1. Vorsitzenden in seinem gesamten Aufgabengebiet.
§11 1./2. Kassenwart
1. Kassenwart kann nur werden, wer mindestens 2 Jahre als Mitglied im Club geführt ist.
2. Die Kassenwarte verwalten die Clubkasse und führen ein Kassenbuch mit den eingegangenen Zahlungen, sowie den Ausgaben des Clubs und hinterlegen alle Finanzierungen des Clubs mittels Quittung oder Überweisungsbeleg. Sie haben das Kassenbuch bei jedem Clubtreffen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
3. Die Kassenwarte und der 1./2. Vorsitzende vertreten die finanziellen Geschäfte des Clubs.
4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Clubs wird das angesammelte „Clubvermögen“ einem gutem Zweck gespendet, über welchen die Mitglieder abstimmen.
§12 Schriftführer
Der Schriftführer führt Protokoll über sämtliche Themen, Vorkommnisse, Entscheidungen oder Beschlüsse der internen Treffen, sowie der Hauptversammlung.
Der Schriftführer führt die Chronik des Clubs.
§13 Satzungs – Regeln
1. Eine Satzungsänderung/anpassung muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
2. Durch eine Neufassung der Satzung verliert die alte Satzung ihre Gültigkeit! Da diese aber durch Abstimmung (2/3 Mehrheit) von der gesamten IG beschlossen wurde überträgt sich die Anerkennung jedes Mitglieds, automatisch von einer älteren Fassung auf die Aktuelle Fassung.
3. Sollte eine Bestimmung in dieser Satzung oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
4. Aus Situationsbedingten Entscheidungen & Ausnahmen von der Satzung lässt sich kein Gewohnheitsrecht ableiten!
Stand dieser Satzungsfassung 10. Februar 2018